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Kirchenmusik St. Oswald Buchen (Odenwald)

Satzung

Die Satzung des Fördervereins Kirchenmusik St. Oswald bildet das Fundament für die Arbeit unseres Vereins.

Darin sind unsere wichtigsten Grundsätze festgehalten: Zweck und Ziele des Vereins – etwa die Förderung und Unterstützung der Kirchenmusik, die Mitgliedschaftsregeln, die Aufgaben von Vorstand und Mitgliederversammlung sowie die finanziellen Rahmenbedingungen. So sorgt die Satzung für Transparenz und eine klare Struktur im Vereinsleben.

Allgemein ist eine Satzung unverzichtbar, weil sie wie eine „Spielregel“ für den Verein wirkt: Sie schafft rechtliche Sicherheit, regelt Zuständigkeiten und gibt Orientierung, wenn es Entscheidungen oder Streitfragen gibt. Außerdem ist sie Voraussetzung, um als eingetragener Verein (e.V.) anerkannt zu werden und zum Beispiel Spendenquittungen ausstellen zu dürfen. Ohne Satzung gäbe es keine verbindliche Grundlage für das gemeinsame Handeln. Mit ihr dagegen kann unser Verein verlässlich, rechtssicher und im Sinne unserer Mitglieder wirken.

Hier finden Sie unsere Satzung als PDF-Download:

Satzung Förderverein Kirchenmusik St. Oswald